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Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit unserer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reisestorno-Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von ELVIA Reiseversicherungen übernommen werden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb:
Zusammenfassende
Aufklärungsschreiben im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekretes
vom 30.06.2003 "Datenschutzkodex"
Die Ihrerseits angegebenen Daten werden seitens
der Firma Gasthof Kirchsteiger, des Herrn Christian Pircher,
mit Sitz in I-39011 Völlan, Propst-Wieser-Weg 5, Inhaber
der gegenständlichen Verarbeitung, zum Zwecke der Übermittlung
von Werbe- und Informationsmaterial und Marktforschung, im Sinne
des Gesetzesvertretenden Dekretes vom 30.06.03 Nr.196 (Datenschutzkodex)
verarbeitet. Ihre Daten werden nicht verbreitet. Wir weisen
darauf hin, dass die vollständige Aufklärung bezüglich
der gegenständlichen Datenverarbeitung, sowie die Rechte
des Betroffenen auf unserer Website: www.kirchsteiger.com/privacy.html
abzurufen ist.
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